Verwaltungsgerichtshof 93/18/0579

93/18/0579Verwaltungsgerichtshof05.04.1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0579

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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