Verwaltungsgerichtshof 93/18/0576

93/18/0576Verwaltungsgerichtshof01.06.1994

Regest

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Änderung der Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0576

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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