Verwaltungsgerichtshof 93/18/0557

93/18/0557Verwaltungsgerichtshof10.02.1994

Regest

Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Änderung der Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0557

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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