Verwaltungsgerichtshof 93/18/0552

93/18/0552Verwaltungsgerichtshof29.09.1994

Regest

berufliches Fortkommen Verwandtschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0552

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1994
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1994:1993180552.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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