Verwaltungsgerichtshof 93/18/0540

93/18/0540Verwaltungsgerichtshof01.06.1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtswidrigkeit von Bescheiden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0540

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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