Verwaltungsgerichtshof 93/18/0520

93/18/0520Verwaltungsgerichtshof25.11.1993

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Parteiengehör Allgemein Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0520

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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