Verwaltungsgerichtshof 93/18/0473

93/18/0473Verwaltungsgerichtshof28.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0473

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180473.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

B. den Beschluß gefaßt:

Die in eventu gestellten Anträge auf Zurückweisung der Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung, auf Widerruf des Aufenthaltsverbotes und auf Herabsetzung der Dauer des Aufenthaltsverbotes werden zurückgewiesen.

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