Verwaltungsgerichtshof 93/18/0430

93/18/0430Verwaltungsgerichtshof11.11.1993

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraft Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0430

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180430.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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