Verwaltungsgerichtshof 93/18/0425

93/18/0425Verwaltungsgerichtshof11.11.1993

Regest

Finanzielle Mittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0425

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180425.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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