Verwaltungsgerichtshof 93/18/0421

93/18/0421Verwaltungsgerichtshof15.12.1993

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0421

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180421.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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