Verwaltungsgerichtshof 93/18/0411

93/18/0411Verwaltungsgerichtshof10.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0411

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.