Verwaltungsgerichtshof 93/18/0378

93/18/0378Verwaltungsgerichtshof10.02.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0378

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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