Verwaltungsgerichtshof 93/18/0313

93/18/0313Verwaltungsgerichtshof23.06.1994

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0313

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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