Verwaltungsgerichtshof 93/18/0302

93/18/0302Verwaltungsgerichtshof03.03.1994

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft örtliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0302

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.