Verwaltungsgerichtshof 93/18/0301

93/18/0301Verwaltungsgerichtshof29.07.1993

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Gegenüberstellung (Beschuldigter Zeuge)Ablehnungeines Beweismittels Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht ScheineheRechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0301

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180301.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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