Verwaltungsgerichtshof 93/18/0290

93/18/0290Verwaltungsgerichtshof28.10.1993

Regest

Arbeitsplatzwechsel Wohnsitzwechsel Integration GesamtverhaltenOrganisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den ZivilrechtswegIndividuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen Lärmerregung Streitigkeiten Minderjähriges Kind

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0290

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180290.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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