Verwaltungsgerichtshof 93/18/0276

93/18/0276Verwaltungsgerichtshof28.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0276

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180276.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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