Verwaltungsgerichtshof 93/18/0270

93/18/0270Verwaltungsgerichtshof30.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0270

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1993

Spruch

Soweit der angefochtene Bescheid den Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes für die Zeit bis 12. Juni 1994 betrifft, wird die Beschwerde zurückgewiesen. Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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