Verwaltungsgerichtshof 93/18/0255

93/18/0255Verwaltungsgerichtshof28.10.1993

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180255.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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