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93/18/0255•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0255
93/18/0255Verwaltungsgerichtshof28.10.1993
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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