Verwaltungsgerichtshof 93/18/0250

93/18/0250Verwaltungsgerichtshof29.07.1993

Regest

Bescheidbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0250

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1993

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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