Verwaltungsgerichtshof 93/18/0195

93/18/0195Verwaltungsgerichtshof29.07.1993

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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