Verwaltungsgerichtshof 93/18/0193

93/18/0193Verwaltungsgerichtshof29.07.1993

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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