Verwaltungsgerichtshof 93/18/0186

93/18/0186Verwaltungsgerichtshof25.11.1993

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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