Verwaltungsgerichtshof 93/18/0169

93/18/0169Verwaltungsgerichtshof28.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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