Verwaltungsgerichtshof 93/18/0134

93/18/0134Verwaltungsgerichtshof29.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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