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93/18/0115•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0115
93/18/0115Verwaltungsgerichtshof29.07.1993
Begriff der aufschiebenden Wirkung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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