Verwaltungsgerichtshof 93/18/0111

93/18/0111Verwaltungsgerichtshof19.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1995

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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