Verwaltungsgerichtshof 93/18/0071

93/18/0071Verwaltungsgerichtshof14.04.1993

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung derGesetzesmaterialien Wohnung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180071.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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