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93/18/0071•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0071
93/18/0071Verwaltungsgerichtshof14.04.1993
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung derGesetzesmaterialien Wohnung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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