Verwaltungsgerichtshof 93/18/0057

93/18/0057Verwaltungsgerichtshof08.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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