Verwaltungsgerichtshof 93/18/0018

93/18/0018Verwaltungsgerichtshof03.05.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.05.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180018.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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