Verwaltungsgerichtshof 93/18/0001

93/18/0001Verwaltungsgerichtshof11.03.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1993180001.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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