Verwaltungsgerichtshof 93/17/0411

93/17/0411Verwaltungsgerichtshof25.03.1994

Regest

Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0411

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.