Verwaltungsgerichtshof 93/17/0402

93/17/0402Verwaltungsgerichtshof17.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0402

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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