Verwaltungsgerichtshof 93/17/0401

93/17/0401Verwaltungsgerichtshof17.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0401

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem beschwerdeführenden Verein Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.