Verwaltungsgerichtshof 93/17/0329

93/17/0329Verwaltungsgerichtshof15.04.1994

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Rechtsmittelbelehrung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Inhalt des Spruches Diverses Bescheidcharakter Bescheidbegriff

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0329

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.034,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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