Verwaltungsgerichtshof 93/17/0302

93/17/0302Verwaltungsgerichtshof29.09.1997

Regest

Vorstellung Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0302

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bundesland Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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