Verwaltungsgerichtshof 93/17/0255

93/17/0255Verwaltungsgerichtshof30.09.1993

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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