Verwaltungsgerichtshof 93/17/0248

93/17/0248Verwaltungsgerichtshof24.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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