Verwaltungsgerichtshof 93/17/0206

93/17/0206Verwaltungsgerichtshof11.02.1994

Regest

Binnen 6 Monaten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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