Verwaltungsgerichtshof 93/17/0202

93/17/0202Verwaltungsgerichtshof14.10.1993

Regest

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat an den Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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