Verwaltungsgerichtshof 93/17/0187

93/17/0187Verwaltungsgerichtshof22.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 38.730,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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