Verwaltungsgerichtshof 93/17/0181

93/17/0181Verwaltungsgerichtshof30.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.