Verwaltungsgerichtshof 93/17/0172

93/17/0172Verwaltungsgerichtshof29.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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