Verwaltungsgerichtshof 93/17/0133

93/17/0133Verwaltungsgerichtshof06.10.1993

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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