Verwaltungsgerichtshof 93/17/0071

93/17/0071Verwaltungsgerichtshof14.07.1994

Regest

freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Verfahrensbestimmungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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