Verwaltungsgerichtshof 93/17/0068

93/17/0068Verwaltungsgerichtshof24.03.1995

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 13.370,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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