Verwaltungsgerichtshof 93/17/0067

93/17/0067Verwaltungsgerichtshof28.05.1993

Regest

Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1993

Spruch

Gemäß § 63 Abs. 4 der Salzburger Gemeindeordnung 1976, LGBl. Nr. 56, wird der Bescheid der Gemeindevorstehung der Gemeinde N vom 29. Juli 1988, Zl. EAP 811, aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeinde verwiesen.

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