Verwaltungsgerichtshof 93/17/0062

93/17/0062Verwaltungsgerichtshof17.12.1993

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Begründung Allgemein Strafnorm Mängel im Spruch gemeinsame Strafe für mehrere Delikte Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1993

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 57.880,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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