Verwaltungsgerichtshof 93/17/0060

93/17/0060Verwaltungsgerichtshof25.11.1994

Regest

Stellung des Vertretungsbefugten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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