Verwaltungsgerichtshof 93/17/0051

93/17/0051Verwaltungsgerichtshof18.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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